Dieser Gutschein ist noch bis am gültig und kann leider nicht mehr verlängert werden.

Warum kann ich meinen Gutschein nicht verlängern?

Erlebnisgutscheine können einmalig und kostenlos um maximal 12 Monate verlängert werden. Dieser Gutschein war befristet und wurde bereits einmal kostenlos verlängert. Eine zweite Verlängerung können wir leider nicht mehr gewähren.

Gutscheine haben keine Ablauffristen. Stimmt das denn nicht?

Gemäss Obligationenrecht gelten für Gutscheine grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsfristen sofern die Gutscheine vom Aussteller nicht befristet sind. Erlebnisgutscheine dürfen aber befristet werden, weil es dem Anbieter eines Erlebnisses nicht zumutbar ist, das Angebot über eine lange Frist zu den gleichen Konditionen anzubieten. Für den Veranstalter ist es nicht möglich, Preis und Inhalt eines Erlebnisses über die gesetzliche Verjährungsfrist von reinen Forderungen zu garantieren.

Bitte lesen Sie für weitere Informationen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.